Ab dem Jahr 2025 wird Barrierefreiheit im Web zur Pflicht: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) schreibt vor, dass Websites und Online-Shops so gestaltet sein müssen, dass sie für alle Menschen zugänglich sind – unabhängig von Einschränkungen. Dies betrifft insbesondere Unternehmen, die ihre digitalen Angebote nutzerfreundlich und rechtskonform gestalten möchten. Doch was bedeutet das konkret, und warum sollten Sie bereits jetzt aktiv werden?
Barrierefreiheit – Ein Muss für moderne Unternehmen
Barrierefreiheit ist nicht nur ein rechtliches Muss, sondern auch eine Chance. Sie ermöglicht allen Menschen, unabhängig von Einschränkungen, uneingeschränkten Zugang zu digitalen Inhalten. Das umfasst Menschen mit Behinderungen, ältere Nutzer oder Personen mit temporären Einschränkungen. Die barrierefreie Gestaltung Ihrer Webseite ermöglicht es Ihnen, neue Zielgruppen zu erschließen. 15% der Weltbevölkerung mit einer Form von Behinderung leben. Dies bildet eine bedeutende Marktausweitung, die zusätzlich erreicht werden kann. Aber auch das allgemeine Nutzererlebnis kann dadurch verbessert werden, indem es intuitiver und effizienter bedienbar wird. Für Sie ist die Einhaltung des BFSG elementar, um ab 2025 Rechtsrisiken und drohende Strafen zu vermeiden.
Warum Sie jetzt handeln sollten
Obwohl das Gesetz erst ab 2025 verbindlich wird, ist es ratsam, bereits heute mit der Optimierung Ihrer digitalen Angebote zu beginnen. Die Anpassung bestehender Websites ist häufig komplex und erfordert Zeit für Konzeption, Umsetzung und Prüfung. Frühzeitig aktiv zu werden bringt folgende Vorteile zum einen Rechtssicherheit: Sie vermeiden Stress und Strafen, wenn die Frist näher rückt. Wer frühzeitig barrierefreie Angebote bereitstellt, hebt sich außerdem positiv von Mitbewerbern ab. Durch einen rechtzeitigen Start gewährleisten Sie eine strukturierte und nachhaltige Umsetzung.
Wie wir Sie unterstützen können
Als erfahrene Werbeagentur begleiten wir Sie auf dem Weg zur barrierefreien Website. Mit unserem BFSG-Check prüfen wir Ihre Website oder Ihren Online-Shop auf Barrierefreiheit und identifizieren Optimierungsbedarf. Die definierten Handlungsbereiche müssen Sie allerdings nicht alleine umsetzen. Wir entwickeln konkrete Lösungen, um Ihre digitalen Angebote rechtskonform und nutzerfreundlich zu gestalten, und setzen die Optimierung um. Durch unsere langfristige Begleitung können wir Ihnen dabei helfen, Barrierefreiheit dauerhaft in Ihre Prozesse zu integrieren.
Als Einstieg in das Thema bieten wir Ihnen unseren kostenlosen Leitfaden „Barrierefreiheit für Websites: Ihr Weg zur BFSG-Konformität“ an. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen in zehn klar strukturierten Lektionen, wie Sie Ihre Website schrittweise barrierefrei gestalten können – von der Navigation bis zur abschließenden Konformitätsprüfung.
Barrierefreiheit ist kein Hindernis, sondern eine Chance, Ihre Marke zukunftsfähig und inklusiv zu gestalten. Sie schaffen Mehrwert für Ihre Nutzer und positionieren Ihr Unternehmen als innovativen Vorreiter.
Schritt für Schritt zur barrierefreien Webseite
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Unser kostenloser Leitfaden „Barrierefreiheit für Websites: Ihr Weg zur BFSG-Konformität“ bietet Ihnen einen praxisnahen Einstieg in die Anforderungen des BFSG. In zehn Lektionen erfahren Sie, wie Sie Ihre Website Schritt für Schritt barrierefrei gestalten können.
Das Wichtigste in Kürze
Barrierefreiheit? Was bedeutet das?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) möchte die digitale Barrierefreiheit für alle Nutzer, insbesondere für Menschen mit Beinträchtigungen, verbessern. Es verpflichtet Anbieter von Webeiten, Apps und digitalen Services, ihre Inhalte so zu gestalten, dass sie für alle Menschen uneingeschränkt zugänglich sind.
Ab wann tritt das BFSG in Kraft?
Ab 28. Juni 2025.
Für wen alles gilt das BFSG?
- Banken und Finanzdienstleistungen. Dazu gehöhren auch alle Formen von Online-Bankdienstleistungen.
- Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV): Zugänglichkeit aller digitalen Dienstleistungen.
- Dienstleistungen des elektronischen Geschäftsverkehrs (E-Commerce): Barrierefreiheit von Online-Shops und verwandten Plattformen.
- Telekommunikation: Barrierefreiheit aller digitalen Kommunikationsdienste.
- Versicherungsunternehmen: Barrierefreiheit digitaler Angebote im Versicherungswesen.
- Ausnahmen: Bestimmte Kleinstunternehmen, ohne öffentliche Dienstleistungen, mit geringem Jahresumsatz und nicht-kommerziellen Inhalten fallen nicht unter das BFSG.
Was passiert bei Nichteinhaltung des BFSG?
Mit Inkrafttreten des Gesetzes kann die Nichteinhaltung der Barrierefreiheitsstärkungsgesetz-Verordnung schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Bei Nichteinhaltung drohen Strafen wie Vertriebsverbote, Abmahnungen oder Bußgelder bis zu 100.000 Euro. Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen ist nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern auch eine Frage der sozialen Verantwortung. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Internetseiten barrierefrei sind, um den Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit 2025 zu entsprechen und die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes für Websites oder Apps ab 2025 zu erfüllen.
Welche Maßnahmen bedarf es?
Im digitalen Kontext bedeutet Barrierefreiheit, dass Websites, Software und digitale und mobile Anwendungen behindertengerecht gestaltet werden müssen.
Maßnahmen:
- Technisch: Anpassung des Codes und der Struktur von Websites und Software, damit sie mit assistierenden Technologien kompatibel sind.
- Auditiv: Bereitstellung von Untertiteln oder Transkripten für Menschen mit Hörbehinderungen bei Video- und Audioinhalten.
- Visuell: Bereitstellung von Farbschemata, Kontrasten und Schriftgrößen, die für Menschen mit Sehbehinderungen leicht erkennbar sind.
- Bedienbarkeit: Das Bedienen der Navigation ohne Maus, um Menschen mit motorischen Einschränkungen den Zugang und die Nutzung zu ermöglichen.
- Verständlichkeit: Texte und Informationen in klarer und einfacher Sprache, ggf. auch in leichter Sprache.
